Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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(Nr. 5373.) Allerhöchster Erlaß vom 22. April 18641., betreffend die Verleihung der siska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee 
von Salesche nach Leschnitz im Kreise Groß-Strehlitz, Regierungsbezirk 
Oppeln. 
Neen Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis- 
Chaussee von Salesche nach Leschnitz im Kreise Groß-Strehlitz, Regierungs- 
bezirk Oppeln, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Groß-Streh- 
litz das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, 
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Ma- 
terialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif- 
ten, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise 
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
Rö- zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen 
auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. 
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 22. April 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
  
(Nr. 5374.) Allerhöchster Erlatz vom 22. April 180 1., betreffend die Verleihung der Städte- 
Ordnung vom 30. Mai 1853. an die Stadt-Kommune Myslowitz im 
Kreise Beuthen, Regierungsbezirks Oppeln. 
A- den Bericht vom 17. April d. J. will Ich der Stadt-Kommune Mos- 
loawic, im Kreise Beuthen des Regierungsbezirks Oppeln nach Ihrem Antrage 
die Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853. an Stelle des daselbst bisher bestan- 
denen, gemaß Tit. VIII. der Städte-Ordnung entworfenen und genehmigten 
Statuts vom 30. März 1857. hierdurch verleihen. 
Dieser Mein Erlaß ist in die Gesetz-Sammlung aufzunehmen. 
Berlin, den 22. April 1861. % 
Wilhelm. 
Gr. v. Schwerin. 
An den Minister des Innern. 
  
(Nr. 5375.)
	        
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