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(Nr. 5375.) Allerhöchster Erlaß vom 22. April 1861., betressend die Aenderung des bis-
herigen Projekts zu dem Eisenbahnanschlusse der Kohlenzechen „Neu-
Essen“ und „Carl“ an den Bahnhof Essen der Cöln-Mindener Eisenbahn.
will auf Ihren Bericht vom 12. April d. J. zu der von dem Cölner
ergwerksverein, als Besitzer der Kohlenzeche „Carl“ bei Essen, nach Maaß-
abe des Mir vorgelegten Plans beabsichtigten Aenderung des unterm 4. Fe-
heuar 1861. (Gesetz-Sammlung für 1861. S. 106.) landesherrlich genehmig-=
ten Projekts eines Eisenbahnanschlusses der Kohlenzechen „Neu-Essen“ und
„Carl“ an den Bahnhof Essen der Cöln-Mindener ientah hiermit die Ge-
nehmigung ertheilen, indem Ich zugleich das dem Unternehmen überhaupt nach
den Vorschriften des Gesetzes über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. No-
vember 1838. gewährte Expropriationsrecht auch für die in Rede stehende Aen-
derung bewillige. Im Uebrigen sind auf die letztere alle Bestimmungen Mei-
nes Erlasses vom 4. Februar 1861. zur Anwendung zu bringen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu
machen.
Berlin, den 22. April 1861. Z„
Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten.
(Nr. 5376.) Allerhschster Erlaß vom 22. April 1861., betreffend den Eisenbahnanschluß
der Fr. Kruppschen Gusstahlfabrik zu Essen an die von der JZeche „Vic-
toria-Matthias“ nach dem Cöln-Mindener Bahnhofe Berge-Borbeck füh-
rende Eisenbahn.
ch will nach Ihrem Antrage vom 12. April d. J. zu der von dem Be-
ißer der Fr. Kruppschen Gußstahlfabrik zu Essen, im Kreise Duisburg, beab-
sichtigten Anlage einer für den Lokomotivbetrieb einzurichtenden Eisenbahn von
der gedachten Hoorst bis zu der von der Zeche „Victoria-Marthias“ nach dem
Cöln-Mindener Bahnhofe Berge-Borbeck führenden Eisenbahn hierdurch Meine
Genehmigung unter der Bedingung ertheilen, daß anderen Unternehmern sowohl
der Anschluß an die neue Bahn mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung
der ersteren gegen zu vereinbarende, eventuell von Ihnen festzusetzende Fracht-
oder Bahngeldsätze vorbehalten bleibt. Zugleich bestimme Ich bei Rückgabe
des Situationsplans, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmun-
gen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften über die Expropriation
auf das Unternehmen Anwendung finden sollen.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Berlin, den 22. April 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(r. 5375—5378) (Nr. 5377.)