Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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C. Aus dem Thierreiche. 
a) Viehstand, getrennt nach Städten und plattem Lande, im Vergleich 
um Flächeninhalt des Kreises und zur Bevölkerung; 
b) Beschaffenheu und Arten des Viehes; 
c) Wiederkehrende Krankheiten des Biehes; 
ch Art der Haltung und Nutzung der verschiedenen Viehgattungen; 
e) Absatzwege fuͤr die Erzeugnisse aus der Viehzucht ꝛc.; 
s) Preise des Viehes und der sonstigen Erzeugnisse aus der Viehzucht. 
9) Vertheilung des Grund und Bodens. 
a) Die groͤßere oder geringere Zerstuͤckelung des Grundbesitzes; Groͤße 
und Zahl der Besitzungen; Vorkommen gemeinschaftlicher Hütungs- 
reviere von erheblicherer Ausdehnung rc.; 
b) Flächeninhalt der verschiedenen Benutzungsarten des Bodens (Kultur- 
arten); 
c) Separationen, Gemeinheitstheilungen rc.; 
d) die Lage der Grundstücke im Verhältniß zu den Wirthschafts- 
gehöften, und in Verbindung damit die Geschlossenheit der Dörfer, 
oder deren Aus= und Abbau mit isolirter Lage der Wirthschafts- 
gehöfte. 
10) Bewirthschaftungsweise. 
a)Die vorherrschenden Wirthschaftsarten (Dreifelder-, Fruchtwechsel-, 
Koppel= und Weidewirthschaft u. s. w.), sowohl auf Guts= wie auf 
Gemeindefeldmarken; 
b) das größere oder geringere Bedürfniß und die Haltung von Dienst- 
boten und anderen landwirthschaftlichen Handarbeitern, sowie die 
Kosten der Erhaltung und Löhnung derselben, mit Rücksicht auf den 
etwaigen Ueberfluß oder Mangel an Menschenkräften; 
P) desgleichen der Gespannkräfte, unter Angabe der Arten des Zugviehes, 
der Art und Weise des Fahrens, des Pflügens und Eggens rc., ob 
vierspä#nnig, zweispännig 2c.; 
d) die Verwendung und Beschaffung von Dünger, Mergel, Kalk, Gyps, 
Asche, Moder, Waldstreu oder anderer Ersatzmittel zur Düngung; 
e) die Art und Weise der Bewirthschaftung der Forsten. 
11) Verkehr mit Grundstücken, Behufs des Verkaufs oder der Ver- 
pachtung. 
.Die durchschnittlichen Kauf= und Pachtpreise größerer, mittlerer 
oder kleinerer Güter und ganzer Wirthschaften, sowie einzelner 
Grundstücke und Parzellen, nach den während der letzten zehn Jahre 
zu Stande gekommenen Geschäften, soweit als möglich, unter Be- 
rücksichtigung etwa mitüberlassener Mobilien, Inventarienstücke, Fa- 
brikationsanstalten u. s. w. 
(Er. 5379) 437 All-
	        
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