Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

— 143 — 
(Nr. 5386.) Allerhöchster Erlatz vom 6. Mai 1861., betreffend die Verleihung der fläka- 
lischen Vorrechte an den Fürsten von Pleß für den Bau und die Unter- 
haltung einer Chaussee von Kobier im Kreise Pleß, des Regierungsbezuks, 
Oppeln, nach Emanuelssegen und bis zur Beuthener Kreiègrenze in der- 
Richtung auf Kattowit. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Fürsten 
von Pleß beabsichtigten Bau einer Chaussee von Kobier im Kreise Pleß, des 
Regierungsbezirks Oppeln, nach Emanuelssegen und bis zur Beuthener Kreis- 
grenze in der Richtung auf Kattowitz, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch 
dem Unternehmer das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforder- 
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zer Entnahme der Chausseebau= und 
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staars-Chausseen be- 
stehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Unter- 
nehmer gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße 
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschlietlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zufächen Vorschriften, wie diese Bestimmungen 
auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. 
Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur 
Anwendung kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 6. Mai 1801. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite#n 
und den Finanzminister. 
  
(Nr. 5385.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Mai 1861., betreffend die Ertheilung des Expro- 
priationsrechte für die von Altenbeken über Hörter bis zur Landesgrenze 
bei Holzminden zu erbauende Eisenbahn. 
bestimme auf Ihren Bericht vom 23. Mai d. J., daß das Recht zur 
Tpropriation derjenigen Grundstücke, welche zur Ausführung der für Rech- 
(K. 5384 5386.) 47“ nung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.