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(Nr. 5386.) Allerhöchster Erlatz vom 6. Mai 1861., betreffend die Verleihung der fläka-
lischen Vorrechte an den Fürsten von Pleß für den Bau und die Unter-
haltung einer Chaussee von Kobier im Kreise Pleß, des Regierungsbezuks,
Oppeln, nach Emanuelssegen und bis zur Beuthener Kreiègrenze in der-
Richtung auf Kattowit.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Fürsten
von Pleß beabsichtigten Bau einer Chaussee von Kobier im Kreise Pleß, des
Regierungsbezirks Oppeln, nach Emanuelssegen und bis zur Beuthener Kreis-
grenze in der Richtung auf Kattowitz, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Unternehmer das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforder-
lichen Grundstücke, imgleichen das Recht zer Entnahme der Chausseebau= und
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staars-Chausseen be-
stehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Unter-
nehmer gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße
das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschlietlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zufächen Vorschriften, wie diese Bestimmungen
auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 6. Mai 1801.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeite#n
und den Finanzminister.
(Nr. 5385.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Mai 1861., betreffend die Ertheilung des Expro-
priationsrechte für die von Altenbeken über Hörter bis zur Landesgrenze
bei Holzminden zu erbauende Eisenbahn.
bestimme auf Ihren Bericht vom 23. Mai d. J., daß das Recht zur
Tpropriation derjenigen Grundstücke, welche zur Ausführung der für Rech-
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