— 409 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNNr. 239——
(Nr. 5393.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1861., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee
von der Cöln-Luremburger Bezirksstraße in Blumenthal über Reifferscheid
nach Sistig an der Schleiden-Schmidtheimer Bezirksstraße im Kreise
Schleiden, Regicrungsbezirk Aachen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Cöln-Luxemburger Bezirksstraße in Blumenthal über
Reifferscheid nach Sistig an der Schleiden-Schmidtheimer Bezirksstraße im Kreise
Schleiden, Regierungsbezirk Aachen, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
den Gemeinden Hellenthal und Sistig das Expropriationsrecht für die zu die-
ser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Scaats= Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gelten-
den Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmun-
zen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz-
ichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Shausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 22. Mai 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Jobrgons 1861. (Nr. 5693—6395.) 56 (Nr. 5394.)
Ausgegeben zu Berlin den 1. Juli 1861.