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(Nr. 5394.) Allerhoͤchster Erlaß vom 3. Juni 1861., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von der Büren-Marsberger Kreis-Chaussee in Fürstenberg nach
Haaren an der Haaren-Paderborner und Bredelar-Salzkottener Straße.
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von der Büren-Marsberger Kreis-Chaussee in Fürstenberg
nach Haaren an der Haaren-Paderborner und Bredelar-Salzkottener Straße
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde Fürstenberg das Erx-
propriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, im-
gleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Mate-
rialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif-
ten, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Gemeinde
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßhigen Unterhaltung der Straße das
Rect zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben
enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhe-
bung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den
Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offemlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 3. Juni 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5395.) Allerhöchster Erlaß vom 3. Juni 1861., betreffend Ab&nderungen und Ergän-
zungen des Reglements für die Provinzial-Städte-Feuersozietckt der Pro-
vinz Sachsen vom 5. August 1838.
A- den Bericht vom 24. Mai d. J. will Ich, in Berücksichtigung der An-
träge des XIV. Provinziallandtages der Provinz Sachsen, nachstehende Abän=
derungen und Ergänzungen des Rcgtememts für die Provinzial-Städte-Feuer-
sozietat der Provinz Sachsen vom 5. August 1838. (Gesetz-Sammlung
S. 381. ff.) genehmigen. 3
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