Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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nach besonders dazu erlassener Aufforderung bei unserer Gesellschaftskasse ent- 
gegenzunehmen, sofern nicht von dem Inhaber der Hollgation gegen diese Aus- 
reichung bei dem unterzeichneten Direktorium schriftlich Widerspruch erhoben 
worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung an 
den Inhaber der Obligation. « 
Stettin,dcn.·W............... 18.. 
Direktorium der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft. 
(Trockener Stempel.) 
Ausgefertigt. 
(Unterschrift des Kontroleurs.) 
—„ — — 
(Nr. 5404.) Allerhöchster Erlaß vom 26. Juni 1861., betreffend die Reduktion des Zins- 
fuses der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 1. März 1852. 
kreirten 1 Million Thaler Prioritäts-Obligationen der Thüringischen Eisen- 
bahngesellschaft von fünf Prozent auf vier und ein halbes Prozent. 
□ 
26 genehmige auf Ihren Bericht vom 22. Juni d. J., daß die von der 
Thüringischen Eisenbahngesellschaft auf Grund des Privilegiums vom 1. März 
1852. (Gesetz-Sammlung für 1852. S. 57.) kreirten fünfprozentigen Priori- 
täts-Obligationen im Betrage von Einer Million Thaler, soweit dieselben noch 
nicht durch die planmäßige Ausloosung amortisirt sind, zum Zwecke der Re- 
duktion des Zinsfußes auf vier und ein halbes Prozent, unter Beachtung der 
Bestimmungen im F. 3. des Emissionsplanes gekündigt werden. Die vorge- 
dachte Ermäßigung des Zinssatzes ist auf den Obligationen zu vermerken und 
dieser Erlaß durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Schloß Babelsberg, den 26. Juni 1801. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Redlgirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
er).
	        
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