Unrichtig gelei-
tete Brief.
Unbestellbare
riefe.
Reklamirte
Briese.
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Artikel 30.
Briefe aus dem Heimathlande an die im aktiven Dienste stehenden Sol-
daten vom Feldwebel (Wachtmeister) abwaͤrts, welche zu Bundeszwecken außer-
halb des Staates, welchem sie dienen, dislozirt sind, werden im Wechselver-
kehre der Vereinsstaaten bis zum Gewichte von vier Loth ausschließlich porto-
frei befoͤrdert.
Die von den Soldaten abgesandten Briefe unterliegen der gewoͤhnlichen
Portozahlung.
Artikel 31.
Um in Bezug auf Portofreiheit die wuͤnschenswerthe Gleichfoͤrmigkeit
erlangen, soll fuͤr den inneren Verkehr als allgemeiner Grundsatz gelten,
aß außer den Sendungen der Allerhöchsten und Höchsten Personen nur dieje-
nigen der Behörden in reinen Staatsdienst-Angelegenheiten Anspruch auf Por-
tofreiheit haben.
Portofreiheits-Bewilligungen für andere Sendungen sollen moglichst ver-
mieden werden. Die für Privatpersonen, Vereine u. s. w. früher bewilligten
Portofreiheiten sollen aufgehoben oder doch so weit als möglich beschränkt
werden.
Artikel 32.
Briefe, welche irrig instradirt worden, sind ohne Verzug an den wahren
#. Bestimmungsort zu befördern, woselbst nur dasjenige Porto zu erheben ist,
welches sich bei richtiger Instradirung ergeben hätte.
Artikel 33.
Bei den unanbringlichen Briefpost-Sendungen ist für die Rücksendung
kein Porto anzusetzen, und werden dieselben, wenn sie bei der Aufgabe frankirt
worden sind, ohne Anrechnung eines Porto der Aufgabe-Postanstalt zurückge-
sandt. Waren dieselben unfrankirt aufgegeben, so wird von der Postanstalt
des Bestimmungsortes das für die Hinsendung angesetzt gewesene Porto in dem-
selben Betrage und in derselben Währung zurückgerechner, wie dasselbe ange-
setzt gewesen ist, wogegen die Postanstalt, an welche dieselben zurückgelangen,
berechtigt isi, das ganze Porto für die Hinsendung zu Gunsten der eigenen Post-
kasse einheben zu lassen.
Artikel 34.
Briefe, welche den Adressaten an einen anderen als den ursprünglich auf
der Adresse bezeichneten Bestimmungsort nachgesendet werden sollen (reklamirte
Briefe)