Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Geseh=  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

.W  6.

München,  den  31.  Januar  1899.

 

 

Inhaltk:

Bekanutmachung  vom  18.  Januar  1899,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Jnhaber  durch  die  Stadtgemeinde
  Oof  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  20.  Jannar  1809,  den  Vollzug  des  Unfallversicherungsgesetzes
  vom  6.  Juli  1884  betreffend.  —  Bekanutmachung  vom  2).  Jannar  1899,  Gesuch  der  Filzfabrik
Offingen,  A.  G.,  um  die  Genehmigung  zur  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  26.  Jannar  1899,  Ausgabe  von  Pfandbriefen  betreffend.  —  Hoftitel-Verleihung.  —
Ordens  Verleihungen.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.  —  Auszug
aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreickes.

—–—.

 

 

 

Nr.  453.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  durch  die  Stadtgemeinde
Hof  betreffend.

Kl.  Staatsministerinm  des  Innern.

Durch  die  im  Einverständnisse  mit  den  k.  Staatsministerien  der  Justiz  und  der  Finanzen
ergangene  Entschließung  vom  Heutigen  wurde  gemäß  Art.  16  des  Gesetzes,  einige  Bestimmungen
  über  die  Inhaberpapiere  betreffend,  vom  18.  März  1896,  sowie  der  Kgl.  Allerhochsten
  Verordnung  vom  gleichen  Tage  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  S.  174  und  185)
der  Stadtgemeinde  Hof  auf  Grund  der  Beschlüsse  der  Gemeindekollegien  vom  26.  und

30  März  1895,  20.  Oktober  und  9.  November  1896,  ferner  vom  1.  und  14.  Februar

und  vom  4.  und  17.  Oktober  1898  und  der  staatsaussichtlichen  Bescheide  der  k.  Regierung,
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