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keit verdient; se werden hiemit die Weinberg=
Besicer in den für den Melnbaut
vorzüglich geeigneten Gegenden des Landes.
aufgefordert, um ihres eigenen Vortheiles
willen auf eine zweckmäßigere Wein-Kultur
ihr Bestreben zu richten.
Besonders wünschenswerth ist es, daß.
schlechte, nur ein geistloses Getränbe gewährende
Reben-Gattungen nach und nachausgerottet,
neu anzulegende Weinberge,
statt der vielerlei, theils früher, theils,
später reifenden Traubengattungen, nur
mit wenigen Er Lage und dem Beden
zusagenden und zu gleicher Zeit reisenden.
edlen Rebesorten angepflanzt, vor der
Weinlese die allgemeine Zeitigung abgewartet,
bei ungleicher Zeitigung das reife Gewächs
sorgfältig ausgelesen, das Erzeugniß
der belseren Weinberge nicht mit dem
Gewichs. aus den schlechteren vermischt,
die Traubenkämme abgesondert, der Most
nicht bis zu eintretender Gührung an den
Träbern gelassen, Wasser und andere
fremdartige Zusähe entfernt und bei der
Zubereitung des Weines die größte Reinlichkeit
beobachtet werde.
Denjenigen Weinbergs-Inhabern, welche
Fichnel
4 in Verbesserung des Weinbaues ausden;
wird hiemit im Allgemeinen
angemessene Erleichterung und Unterstätzung
zugesichert, welche, je nach den-Um#ännn
in Abgabe guter Rebengat“
tungen zu Bestockung neuer Weinberge,
Bewilligung einer temporaͤren Zehntfreiheit,
Befrelung vom Kelterbann oder anderen
Bewilligungen bestehen kann
Die Ober, und Cameral= Beamten, so
wie die Orts-Vorsteher werden angewiesen,
durch Belehrung und Aufmunterung der
Weinberg-Besiter zu Erreichung des
Zweckes mitzuwirken.
Beispiele verbesserter Wein-Kultur und.
Unrerstügzungs-Gesuche der Weinberg--Besiter,
welche sich um die Verbesserung des
Weinbaues verdient machen, sind in der
Regel durch die Kreis-Regierungen dem
Ministerium des Innern vorzulegen; in
dem Falle aber, wenn die Gesuche die
temporähre Befreiung von den Zehnten oder
einer andern Abgabe berreffen, sind solche
durch die Kreis-Finanz-Kammern bei dem
Finanz-Ministerium einzureichen.
Sruttgart den 16. Oktober 13:4.
Schmidlin. Weckherlin.