Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXVI. Band. (26)

der  Blätter  für  Rechtsanwendung.  7

keit  und  Mündlichkeit  beruhenden,  das  Richteramt
von  den  Fesseln  einer  allzustrengen  Beweistheorie
befrelenden  Civilprozeßordnung  bereits  vorliegt,  durch
welche  vielleicht  auch  das  im  Strafverfahren  schon
bewährte  Institut  der  Staatsanwaltschaft  einen  erweiterten
  Wirkungskreis  erhalten  wird,  so  ist  dadurch
die  frohe  Aussicht  verbürgt,  daß  eine  nicht  mehr
ferne  Zeit  den  Kreisen  des  Königreichs  Bayern  dießseits
  des  Rheins  die  Wohlthaten  einer  beschleunigten
und  dennoch  Fründlichen  Rechtspflege,  deren  sich  die  Bewohner
  der  Rheinpfalz  längst  erfreuen,  zuführen  werde.

In  weiterer  Ferne  steht  zwar  die  Aussicht  auf
ein  neues  Civilgesetzbuch,  es  wird  aber  den  eifrigen
Bemühungen  der  mit  der  Ausarbeitung  des  Entwurfes
  betrauten  Kommission,  welche  bereits  mit
einem  mmfangreichen  Haupttheile  fertig  geworden  ist,
gelingen,  diese  große  und  mühevolle  Arbeit  innerhalb
  der  Zeit,  welche  eine  solche  Aufgabe  nothwendig
  in  Anspruch  nimmt,  zu  bewältigen.

Inzwischen  schlingt  vielleicht  die  Vollendung
eines  allgemeinen  deutschen  Handelsgesetzbuches  ein
neues  Band  der  Einigung  um  alle  Stämme  des
großen  und  herrlichen  Gesammtvaterlandes.

Unter  solchen  Umständen  und  Aussichten  darf
unsere  Zeitschrift  wegen  ihres  Fortbestandes  nicht
verzagen;  denn  so  wenig  Dasjenige,  was  sie  bisher
dargeboten  hat,  ganz  und  gar  entbehrlich  werden
wird,  wie  bereits  in  Nr.  1  des  XIV.  Bandes  näher
ausgeführt  wurde,  ebenso  wenig  wird  es  ihr  für  die
Zukunft  zur  Verfolgung  des  Zweckes,  den  sie  sich
zur  Aufgabe  gemacht  hat,  an  Stoff  gebrechen,  zumal
  da,  wie  die  Erfahrung  lehrt,  auch  die  sorgfältigst
  verabfaßten  neuen  Gesetze  bei  ihrer  Anwendung
Schwierigkeiten  und  Zweifel  finden,  zu  deren  Abhülfe
  die  Wissenschaft  ihre  Hand  zu  bieten  hat.  Die
Spalten  dieser  Zeitschrift  bleiben  daher  für  gründliche
  Erörterungen  sich  ergebender  Streitfragen  und