Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

— 706 — 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Schloß Babelsberg, den 22. Juni 1861. 
(L. 8.) Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Pückler. 
Schema. 
Provinz Sachsen, Negierungsbcezirk Erfurt. 
Obligation 
des Verbandes zur Regulirung der oberen Unstrut von Mühl- 
hausen bis Merrleben 
Liltt — 
über 
fünfhundert 
einhundert Thaler Preußisch Kurant. 
funfzig 
  
Der Verband zur Regulirung der oberen Unstrut von Muͤhlhausen bis Merx- 
leben verschuldet dem Inhaber dieser Seitens des Gläubigers unkündbaren Ver- 
schreibung die Summe 
fünfhunder 
von 
einhundertThalern, 
funfzig 
deren Empfang der unterzeichnete Vorstand des Verbandes bescheinigt. 
Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zur Ausführung seiner Me- 
liorationen von dem Verbande zur Regulirung der oberen Unstrur in Gemaß-= 
heit des Allerhöchsten Privilegiums vo.n ... (Gesetz-Samm- 
lung vom Jahre 1861. S. ) aufgenommenen Gesammddarlehns von ein- 
mal hundert tausend Thalern. 
Die Rückzahlung der Schuld geschieht spätestens vom 1. Juli 1865. ab 
allmalig aus einem zu diesem Behufe mit wenigstens einem halben Prozem 
jähr-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.