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Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 29. Juni 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5416.) Allerhöchster Erlaß vom 20. Juni 1861., betreffend die Verleibung der
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde-
Chaussee von Lobberich an der Krefeld-Venlooer Bezirksstraße, über Dorn-
busch nach Süchteln an der Viersen-Aldekerker Bezirksstraße, im Kreise
Kempen, Regierungsbezirk Düsseldorf.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Lobberich an der Krefeld-Venlooer Bezirksstraße, über
Dornbusch nach Süchteln an der Viersen-Aldekerker Bezirksstraße, im Kreise
Kempen, Regierungsbezirk Oüusseldorf, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
den Gemeinden Lobberich und Süchteln das Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, ungleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unrerhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes nach den Bestimmungen des für die Staaks-Chausseen jedesmal gel-
fenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen
von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen we-
en der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 29. Juni 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5417.)