Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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4) An die Stelle der im F. 7. erwaͤhnten sechs Zahlungstermine sollen acht, 
und an die Stelle des im F. 8. erwähnten achten Jahlungavermines soll 
der zehnte treten. 
5) Im g. 11. Nr. 1. tritt an die Stelle der Obligation selbst der Talon. 
Duisburg, den 1en 18. 
(Stadtsiegel, und zwar das Stadtwappen mit der Unterschrift: Stadt Duisburg.) 
Der Bürgermeister. Die städtische Anleihe= und Schulden- 
(Unterschrifl.) tilgungs-Kommission. 
(Unterschriften.) 
(Schema.) Ba. 
(12 Thaler 15 Sgr.) 6 
Erster Kupon zur Duisburger Stadt-Obligation. 
II. Emission 
W . . .. uͤber 500 Thaler. 
Inhaber empfaͤngt am 30. Juni 18.. an halbjaͤhrigen Zinsen obiger 
Stadt-Obligation zwölf Thaler funfzehn Silbergroschen, zahlbar zu Duisburg 
bei der Kasse des Rhein-Ruhrkanal-Aktienvereins, und zu Berlin und zu Cöln 
bei den durch die in der Obligation bezeichneten Blätter bekannt zu machenden 
Bankhäusern. 
Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, wenn der Betrag nicht bis 
zum 31. Dezember 18.. erhoben wird. 
Duisburg, den # . .. 18. 
Der Bürgermeister. Die städtische Anleihe= und Schulden- 
tilgungs-Kommission. 
(Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommission werden gedruckt.) 
Der Rhein-Ruhrkanal-Rendant. 
(Unterschrift.) 
(Nr. 541) 94* (Schema.)
	        
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