Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Bb. (Schema.) 
(12 Thaler 15 Sgr.) 
Zweiter Kupon zur Duisburger Stadt-Obligation 
II. Emisston 
M .... uͤber 500 Thaler. 
Inhaber empfaͤngt am 31. Dezember 18.. an halbjaͤhrigen Zinsen obi- 
zer Stadt-Obligation zwölf Thaler funfzehn Silbergroschen, aablbor zu Duis- 
urg bei der Kasse des Rhein-Ruhrkanal-Aktienvereins, und zu Berlin und zu 
Cöln bei den durch die in der Obligation bezeichneten Blätter bekannt zu 
machenden Bankhäusern. 
Dieser Kupon wird ungültig und werthlos, wenn der Betrag nicht bis 
zum 31. Dezember 18. erhoben wird. 
Duisburg,. den ten ... .. . . .. 18.. 
Der Bürgermeister. Die städtische Anleihe= und Schulden- 
tilgungs-Kommission. 
(Die Namen des Bürgermeisters und der Mitglieder der Kommission werden gedruckt.) 
Der Rhein-Ruhrkanal-Rendant. 
(Unterschrift.) 
(Schema.)
	        
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