— 722 —
a) in der Richtung von Saarbrück nach Rastatt, von der Knielinger
Brücke über Mühlburg oder Darlanden,
b) in der Richtung von Mannheim über Schwetzingen, Wiesenthal,
Eggenstein, Mühlburg nach Rastatt,
P) in der Richtung von Heidelberg über Wiesloch, Bruchsal, Dur-
lach, Ettlingen nach Rastatt.
Die vorstehend unter III. b. und c. bezeichneten Straßen werden Konig-
lich Preußischer Seits in der Regel nur für einzelne Transporte, insbesondere
von Munition und Pferden benutzt werden, deren Beförderung auf der Eisen-
bahn nicht thunlich erscheint.
Artikel 2.
Die in Art. 1. zu II. erwähnte Etappenstraße berührt folgende Haupt-
Etappenorte mit den dazu gehörigen Etappenbezirken:
1) Mösskirch; der Etappenbezirk besteht aus den Orten: Rohrdorf, Heudorf,
Schnerkingen und Krumbach;
2) Stockach; der Etappenbezirk besteht aus den Orten: Zoznegg, Hindelwan-
gen, Nenzingen, Eigeldingen;
3) Engen; der Etappenbezirk besteht aus den Orten: Aach, Bargen, Zim-
merholz, Neuhausen, Anselfingen, Welschingen;
4) Donaueschingen; der Etappenbezirk besteht aus den Orten: Mohren,
Hüfingen, Almendshofen, Brünnlingen, Aufen;
5) Neustadt; der Etappenbezirk besteht aus den Orten: Breitnau, Steig,
Hinterzarten, Röthenbach, Oberlenzkirch, Unterlenzbirch;
6) Freiburg; der Etappenbezirk besteht aus den Orten: Zähringen, Gundel-
fingen, Ebnek, Littenweiler, Burg, Kirchzarten, Zarten;
7) Mannheim; der Etappenbezirk besteht aus den Orten: Feudenheim,
Käferthal, Sandhofen, Neckarau, Seckenheim.
Die Entfernungen der auf der bezeichneten Etappenstraße liegenden Orte
werden nach folgendem Maaßstabe in Badischen Stunden berechnett:
von der Hohenzollernschen Grenze bis Goggingen . . .. 1
von Göggingen bis Leilishoren .. ... 1
von Leilishofen bis Mößkir . ...... .... ..... .... . . .. 4
13
von Moͤßkirch bis Krumbach ... . .. ... ................... . .. .. ...
von Krumbach bis Zagne g..................................... 14
von Zoznegg bis Sto ach ...................................... 14
r
5
2
S
3