Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Die durchmarschirenden Truppen oder einzelne reisende Militairpersonen, 
welche auf einer Etappe eintreffen, werden den anderen Morgen weitergeschafft. 
Sie koͤnnen nur dann verlangen, den gleichen Tag weitertransportirt zu 
werden, wenn deshalb Tags zuvor eine ordnungsmäßige Anzeige gemacht wor- 
den, widrigenfalls sie, wenn a4 gleich weiter und doppelte Etappen zurücklegen 
wollen, auf eigene Kosten Extrapostpferde nehmen müssen. 
Artikel 21. 
Den Kbniglich Preußischen Offizieren wird es bei eigener Verantwortung 
zur besonderen Pllicht gemacht, darauf zu achten, daß die Wagen unterwegs 
nicht durch Personen beschwert werden, welche zum Fahren kein Recht haben, 
und daß die Fuhrleute keiner übeln Behandlung ausgesetzt, auch im Selbst- 
fahren nicht gestört werden. 
Artikel 22. 
Die den Fuhrpflichtigen zu leistende Vergütung wird nach der Entfer- 
nung des zurückgelegten Weges berechnet; dabei werden Viertelstunden für halbe 
Stunden, die Entfernung unter einer Viertelsiunde aber gar nicht gerechnet. 
Wenn die Entfernung vom Abfahrtsort bis zum Bestimmungsort weniger 
als eine Wiertelstunde beträgt, so wird eine halbe Stunde vergüret. 
Aufenthalt auf dem Marsche, wenn ersterer mehr als eine Stunde währt, 
wird mit der Hälfte der Taxe vergütet. 
Da bei zu slellenden Reitpferden in der Regel zur Zurückbringung noch " 
ein zweites Pferd für einen berittenen Begleiter gestellt zu werden pflegt, so 
soll in solchen Fällen auch dies zweite Pferd vergütet werden. 
Artikel 23. 
Die Fußboten und Wegweiser dürfen von dem Militair nicht eigenmäch- 
tig genommen, viel weniger mit Gewalt gezwungen werden, sondern es sind 
solche von den Obrigkeiten des Ortes, worin das Nachtquartier ist, oder wo- 
durch der Weg geht, schriftlich zu requiriren. 
Artikel 24. v 
Für die Beförderung der durch das Großherzogthum Baden grkalgenden 
Königlich Preußischen Militairtransporte auf der Eisenbahn verpflichtet sich die 
Königlich Preußische Regierung, die Transportkosten auf der Eisenbahn vach 
en
	        
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