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teressenten zur Entscheldung über den unter ihnen streitigen Anspruch auf den
Rechtsweg verwiesen.
Magdeburg, den n ... 18.
Direktorium
der Magdeburg-Wittenbergeschen Eisenbahngesellschaft.
(I. S)) N. N. N. N.
(faksimilirt.)
(Nr. 5424.) Allerhöchster Erlaß vom 22. Juli 1864., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Gemeinde-
Chaussee von Stump an der Dünnwald-Dabringhausen-K forst
höher Bezirköstraße im Kreise Lennep, Regierungsbezirk Düsseldorf, über
Kesselsdhünn und Bechem nach Spitze an der Mülheim-Wippersürther
Bezirksstraße im Regierungsbezirk Cöln.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Stump an der Dünnwald-Dabringhausen-Kammerforster-
höher Bezirksstraße im Kreise Lennep, Regierungsbezirk Düsseldorf, über Kessels-
dhünn und Bechem nach Spitze an der Mülheim-Wipperfürther Bezirksstraße
im Regierungsbezirk Cöln genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Gemein-
den Dabringhausen und Bechem das Expropriationsrecht für die zu dieser
Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich den genannten Gemeinden gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
geldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal gelten-
den Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmun-
gen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zu-
satzlichen Vorschriften, wie diese Besiimmungen auf den Staats-Chausseen
von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem
Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehangten Beslimmungen wegen
der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Baden-Baden, den 22. Juli 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und offentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5425.)