Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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zur Erhebung fernerer Zinskupons nach den angeschlossenen Schemas II. und 
III. besgegeben. Diese Kupons und Anweisungen werden mit dem Faksimile 
dreier Direktoren und des Spezialdirektors versehen, und von zwei Kontrol- 
beamten der Gesellschaft unterschrieben. Am Verfalltage werden die Zinsku- 
pons gegen Auslieferung derselben zum vollen Nennwerthe an den Vorzeiger 
in Berlin, Cöln und in den Stadten gezahlt, welche zu dem Ende Seitens 
der Direktion der Gesellschaft etwa noch außerdem vermittelst Bekanntmachung 
bezeichnet werden. Die Gesellschaft hat die mit der Bezahlung der Zinskupons 
beauftragten Komtoire und Handlungshäuser öffentlich anzuzeigen. « 
Die Ausreichung neuer Zinskupons erfolgt nur gegen Aushaͤndigung der, 
der vorhergehenden Serie beigegebenen Anweisung. Der Direktion steht die 
Befugniß zu, sich zur Verabfolgung neuer Kupons neben den Anweisungen 
auch die Obligationen Behufs Abstempelung einreichen zu lassen. 
Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushaͤndigung der neuen Zins- 
kupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzei- 
gung rechtzeitig geschehen ist. Die auszugebenden Zinskupons werden mit dem 
— des Staates versehen. 
g. 3. 
Die Anspruͤche auf Zinsverguͤtung erloͤschen und die Zinskupons werden 
unguͤltig und werthlos, wenn diese nicht binnen vier Jahren nach dem Verfall- 
tage zur Zahlung praͤsentitt werden. 
KF. 4. 
Die Gesellschaft ist befugt, die Obligationen nach einer, wenigstens sechs 
Note vorxher zu erlassenden öffentlichen Kündigung fällig zu erklären und 
einzulösen. 
Die Verzinsung der Oblgationen. hört alsdann mit dem Tage auf, an 
welchem sie zur Rückzahlung füllig sind. 
Die Einlösung erfolgt an der Kasse der Gesellschaft und bei denjenigen 
Komtoiren oder Bankhäusern, welche die Direktion der Rheinischen Eselldaßn 
gesellschaft hierfür ausdrücklich bezeichnen wird, und wird gegen Auslieferung 
der Obligationen deren Neumwerth baar entrichtet. 
Beim Empfang des Betrages der Obligationen müssen zugleich die aus- 
gereichten Zinskupons, welche später als am Fälligeeirstermin er Obligationen 
verfallen, mit den Obligationen selbst eingeliefert werden. Geschieht dieses nicht, 
so wird der Betrag der fehlenden Zinskupons von dem Kapitale gekürzt und 
zur Einlösung dieser Kupons verwendet. 
Die eingelösten Obligationen werden in Gegenpaant zweier Mitglieder 
der Direktion und des Spezialdirektors oder dessen Stellvertreters, sowie eines 
pro-
	        
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