Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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(Nr. 5435.) Allerhöchster Erlaß vom 26. August 1864., betreffend den Eisenbahn-Anschluß 
der Kohlenzeche „Prosper“ in der Bürgermeisterei Borbeck an den Bahn- 
hof Oberhausen der Cöln-Mindener Eisenbahn. . 
ch will nach Ihrem Antrage vom 16. August d. J. zu der von der Aren- 
bergschen Aktiengesellschaft fuͤr Bergbau und Huͤttenbetrieb zu Essen beabsich- 
tigten Herstellung und Benutzung einer mit Lokomotiven zu befahrenden Eisen- 
bahn für Kohlentransporte von dem Schachte „Prosper“ ihrer Steinkohlen= 
Zeche „Maximilian“ in der Bürgermeisterei Borbeck, nach dem Bahnhofe Ober- 
hausen der Cöln-Mindener Eisenbahn, sowie zu dem Anschlusse an die lettge. 
nannte Bahn nach Maaßgabe des Mir vorgelegten Plans hierdurch Meine 
Genehmigung unter der Bedingung ertheilen, daß anderen Unternehmern so- 
wohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung 
der Hauptbahn gegen zu vereinbarende, eventuell von Ihnen festzusetzende Fracht- 
oder Bahngeldsätze vorbehalten bleibt. Zugleich bestimme Ich, daß die in dem 
Gesetze über die Eisenbahn -Unternehmungen vom 3. November 1838. ergan- 
genen Vorschriften über die Expropriation auf dieses Unternehmen Anwendung 
finden sollen. Die für die Bauausführung wegen des zeitweisen Einflusses der- 
selben sowohl auf die Betriebsverhältnisse der Cöln-Mindener Eisenbahn, als 
auf den Verkehr der Düsseldorf-Münsterschen Staatsstraße nothwendig werden- 
den besonderen Vorschriften bleiben Ihrer Fesistellung überlassen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen. 
Ostende, den 26. August 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und böffentliche Arbeiten. 
  
(r. 3436.)
	        
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