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(Nr. 5435.) Allerhöchster Erlaß vom 26. August 1864., betreffend den Eisenbahn-Anschluß
der Kohlenzeche „Prosper“ in der Bürgermeisterei Borbeck an den Bahn-
hof Oberhausen der Cöln-Mindener Eisenbahn. .
ch will nach Ihrem Antrage vom 16. August d. J. zu der von der Aren-
bergschen Aktiengesellschaft fuͤr Bergbau und Huͤttenbetrieb zu Essen beabsich-
tigten Herstellung und Benutzung einer mit Lokomotiven zu befahrenden Eisen-
bahn für Kohlentransporte von dem Schachte „Prosper“ ihrer Steinkohlen=
Zeche „Maximilian“ in der Bürgermeisterei Borbeck, nach dem Bahnhofe Ober-
hausen der Cöln-Mindener Eisenbahn, sowie zu dem Anschlusse an die lettge.
nannte Bahn nach Maaßgabe des Mir vorgelegten Plans hierdurch Meine
Genehmigung unter der Bedingung ertheilen, daß anderen Unternehmern so-
wohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als auch die Benutzung
der Hauptbahn gegen zu vereinbarende, eventuell von Ihnen festzusetzende Fracht-
oder Bahngeldsätze vorbehalten bleibt. Zugleich bestimme Ich, daß die in dem
Gesetze über die Eisenbahn -Unternehmungen vom 3. November 1838. ergan-
genen Vorschriften über die Expropriation auf dieses Unternehmen Anwendung
finden sollen. Die für die Bauausführung wegen des zeitweisen Einflusses der-
selben sowohl auf die Betriebsverhältnisse der Cöln-Mindener Eisenbahn, als
auf den Verkehr der Düsseldorf-Münsterschen Staatsstraße nothwendig werden-
den besonderen Vorschriften bleiben Ihrer Fesistellung überlassen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Ostende, den 26. August 1861.
Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und böffentliche Arbeiten.
(r. 3436.)