Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

— 781 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—Nr. 35. 
  
(Nr. 5441.) Allerhöchster Erlaß vom 14. August 1861., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den chausseemäßigen Ausbau und die Unterhal- 
tung der Habelschwerdt-Langenbrücker Straße von dem Nummersteine 2,44 
der Glatz-Habelschwerdter Chaussee ab bis zur massiven Brücke über die 
Erlitz in Langenbrück, resp. zur Landesgrenze, im Regierungsbezirk Breslau. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den chausseemäßigen 
Ausbau der Habelschwerdt-Langenbrücker Straße von dem Nummersteine 214 
der Glatz-Habelschwerdter Chausee ab bis zur massiven Brücke über die Erlitz 
in Langenbrück, resp. zur Landesgrenze, im Regierungsbezirk Breslau, geneh- 
migt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Habelschwerdt das Expropria- 
tionsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das 
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug 
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erbebung be- 
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats= 
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verlelkhen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Baden-Baden, den 14. August 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
  
Jahrgang 1861. (Nr. 5441—5443.) 103 (Nr. 5442.) 
Ausgegeben zu Berlin den 21. Oktober 1801.
	        
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