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(Nr. 5442.) Allerhöchster Erlaß vom 21. August 1861., betreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chausfsee von
Ebersdorf im Kreise Neurode des Regierungsbezirks Breslau über Schle-
gel nach Mittelsteine.
N. vdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Staͤn-
den des Neuroder Kreises, im Regiecungebezirt reslau, beabsichtigten Ausbau
einer Chaussee von Ebersdorf über Schlegel nach Mittelsteine genehmigt habe,
verleihe Ich hierdurch dem Kreise Neurode das Expropriationsrecht für die zu
dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme
der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschrifren, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich dem gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
maßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zufuao en
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen
angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Enas ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Ostende, den 21. August 1801.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
(Nr. 5443.) Allerhöchster Erlaß vom 28. August 1864., betreffend die Ermächtigung zur
Ausfertigung einer zweiten Serie auf den Inhaber lautender Kreis-Obli-
gationen des Camminer Kreises im Betrage von 30,000 Thalern.
A.. Ihren Bericht vom 22. August dieses Jahres ertheile Ich, in Erweite-
terung des den Ständen des Kreises Cammin unter dem 13. November 1854.
(Gesetz-Sammlung S. 638.) beziehungsweise die Order vom 9. Juni 1857.
(Gesetz-Sammlung S. 561.) zum Zweck der Ausführung von Chausseebauten
ertheilten Privilegiums zur Ausfertigung auf den Inhaber lautender Weei=