Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

Obligationen, im Betrage von 180,000 Thalern, dem Beschlusse der Staͤnde 
des gedachten Kreises vom 30. März d. J., 
wonach Behufs Fortführung der Chausseebauten eine weitere Anleihe von 
30,000 Thalern durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Kreis- 
Obligationen in Apoints von 100 Thalern aufgenommen werden, die 
Emission, Verzinsung und Amorrisation dieser Obligationen nach den 
Bestimmungen des Privilegiums vom 13. November 1854. und die Auf- 
bringung der zur Verzinsung und Amortisation erforderlichen Mittel durch 
eine enksprechende Erhöhung der durch die Order vom 4. Juni 1856. 
genehmigten Keis-Chauseesteurr erfolgen, mit der Amortisation der g* 
achten 30,000 Thaler aber am 1. Januar 1866. begonnen werden soll, 
hierdurch Meine Genehmigung. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß 
zu bringen. . 
Ostende, den 28. August 1861. 
Wilhelm. 
v. Patow. Gr. v. Schwerin. 
zugleich fuͤr den Minister fuͤr Handel, Gewerbe 
und oͤffentliche Arbeiten. 
An die Minister fuͤr Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeiten, 
der Finanzen und des Innern. 
  
(Nr. 5444.) Privilegium wegen Ausfertigung einer zweiten Serie auf den Inhaber lauten- 
der Kreis-Obligationen des Schlawer Kreises im Betrage von 44,450 
Thalern. Vom 4. September 1861. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von Preußen 2c. 
Nachdem von den Kreisstaͤnden des Schlawer Kreises, im Regierungs- 
bezirk Coͤslin, auf dem Kreistage vom 19. Dezember 1860. beschlossen wor- 
den, die zur Vollendung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erfor- 
derlichen Geldmittel zum Betrage von 44,450 Thalern im Wege einer ferneren 
Anleihe mittelst Aussellung auf jeden Inhaber lautender, mit Zinskupons ver- 
sehener, Seitens der Glaubiger unkündbarer Kreis-Obligationen zu beschaffen, 
so wollen Wir dem Antrage der gedachten Kreisstände, da sich weder im In- 
teresse der Gläubiger noch der Schuldner gegen die Ausführung des Beschlusses 
(r. 5443—5144) 1037 elwas
	        
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