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Gesetz-Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
— Nr. 4 —
(Nr. 5306.) Allerhöchster Erlatz vom 10. Dezember 1860., betreffend die Verleihung des
Expropriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte an die Gemeinde Lam-
mersdorf im Kreise Montioie in Bezug auf die Gemeinde-Chaussee von
Lammersdorf bis Jägerhaus, sowie des Rechts zur Chausseegeld-Erhebung
für die Chaussee von Simonscall über Jagerhaus nach Lammersdorf, so-
wohl an die Gemeinde Lammereèdorf als an die Forstverwaltung.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Lammersdorf bis Jägerhaus im Kreise Montjoie des Re-
ierungsbezirks Aachen genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde
ammersdorf das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Un-
terhaltungs-Makerialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen beste-
henden Vorschriren, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der Ge-
meinde Lammersdorf für die bezeichnete Chaussee, sowie der Forstverwaltung
für die, die Königlichen Forstreoiere Hürtgen und Mulartshürte durchschneidende,
von ihr chaussirte und dieser Gemeinde-Chaussee sich anschließende Straße von
Jäagerhaus bis Simonscall an der Düren-Montjoier Bezirksstraße, gegen Ueber-
nahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung dieser Straßen das Recht
zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-
Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demsel-
ben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die
Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Fruar 1840. angehängten Be-
stimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen
zur Anwendung kommen.
Johrgang 1861. (Nr. 5606—5307.) 8 Der
Ausgegeben zu Berlin den 30. Januar 1861.