Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

Obligation für das Halbjahr ............. .. .. bisss 
mit (in Buchstaben) Thalern . . . . . Silbergroschen bei der Kreis-Kommu- 
nalkasse zu Schlawe. 
Schlawe, den nen 18. 
(Stempel.) 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
S## Kreise. si 
N. N. N. N. N. N. 
Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen 
EEIIIEIIIEI 
erhoben wird. 
Anmerkung. 
Die Namensunterschriften der Mitglieder der Kommission können mit Lettern 
oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinskupon mit der eigen- 
händigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. 
  
(Nr. 5445.) Allerhöchster Erlaß nebst Tarif vom 6. September 1861., betreffend die Ent- 
richtung der Lootsengebühren und die Vergütungen für gewisse besondere 
Leistungen zu West-Dievenow. 
A.. Ihren Bericht vom 23. v. M. ertheile IJch dem von Ihnen vorgeleg- 
ten Tarife, nach welchem fortan die Lootsengebühren und die Vergütungen für 
ewisse besondere Leistungen zu West-Dievenow entrichtet werden sollen, Meine 
enehmigung und sende Ihnen denselben vollzogen zur Bekanntmachung durch 
‚die Gesetz-Sammlung hierbei zurück. 
Ostende, den 6. September 1861. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Patow. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
(r. 5444—5445) Tarif
	        
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