Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

nach welchem die Lootsenge 
Leistungen zu 
J. 
788 — 
Tarif, 
bühren und die Vergütungen für besondere 
est-Dievenow zu entrichten sind. 
Lootsengebühren. 
  
Benen- 
nung 
der 
Lootsen- 
Sta- 
tion. 
Laufende Nummer. 
Bezeichnung 
der Leistung, für welche 
die Gebühren zu ent- 
richten sind. 
Für wbenech Leistun 
Schiffen zu einer * 
n wird entrichtet von 
ragfaͤhigkeit 
  
bis ein- 
scliehlich 
10 bost 
Rehlr. Sgr. 
von 11 bis 
einschließlich 
20 Last 
Rehlr. Sgr. 
von 21 bis 
einschließlich 
30 Last 
Rthlr. Sgr. 
von 31 bis 
einschließlich 
40 Last 
Rehlr. Sgr. 
bis einschließ. 
lich Cast 
von 41 Last 
und darüber 
Rthlr. Sgr. 
  
We- 
Dieve- 
now. 
  
1— 
2 
-2 
  
. Fuͤr Begleitung aus der 
See oder von der Rhede 
bei West-Dievenow 
nach Swinemuͤnde 
a) in der Zeit vom 
1. Mai bis 31. Ok- 
tober . . ... .. . . . .. 
b) in der Zeit vom 
1. November bis 
30. April. 
Für das Lootsen eines 
Fabrzeuges bei der Ein- 
oder Ausfahrt aus dem 
Hafen von Westl-Die- 
-Für das Lootsen eines 
Fahrzeuges auf der 
Strecke vom Gebäude 
der Expeditionsstelle zu 
West-Dievenow bie 
oberhalb des Falken- 
berges und umgekehrt. 
  
  
  
  
  
  
510 
  
  
  
  
5 Sgr. mehr 
  
10 
10 
  
II. Ver-
	        
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