Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

— 798 — 
3) in einer theils von kreisrunden Medaillons, theils von Kraͤnzen gebilde- 
ten, im Ganzen aus 25 Gliedern zusammengesetzten goldenen Kette. Die 
Medaillons, welche mit der Koͤniglichen Krone bedeckt sind, bestehen aus 
einem blau emaillirten goldumsaͤumten flachen Ringe, auf welchem in 
Goldschrift die Devise 
„sincere et consianter“ 
steht. Abwechselnd erscheint innerhalb dieses Ringes entweder Unser Koͤ- 
niglicher Namenszug à jour in Gold, oder der schon oben beschriebene 
Brandenburgische Rothe Adler ebenfalls à jour, jedoch ohne Zepter und 
Schwert. Die Kränze sind golden und zur Hälfte von einem Lorbeer-, 
zur Hälfte von einem Eichenzweige gebildet. Ueber denselben liegt in 
Form eites Andreas -Kreuzes ein goldenes Zepker und ein goldenes 
Schwert. An dem mittelsten Gliede der Kette, einem der mit Unserem 
Königlichen Namenszuge versehenen Medaillons, ist das unter 1. be- 
schriebene Größkreuz des Rothen Adler-Ordens befeslige. 
DOie Kekte des Ordens behalten Wir Uns vor in. besonderfn Fällen zu 
verleihen. Dieselbe wird. nur bei feierlichen Veranlassungen angelegt. Sonst 
aber wird das Ordenskrenz von allen Nittern an einem. 42,,Joll breiten ge- 
wässerken, orangefarbenen, an jeder Seite, Jmilt Einem weißen Streifen whe 
nen zweigeränderten Bande über der linken Schulter nach der rechten Hüfte 
getrag n. ., « , * .... 
Der Ordens-Stern wird, gleich dem der Ersten Klasse des Orbens, auf 
der linken Brust getragen. 4 » »«-- : 
Da nach dem Zusatz zu §. 25. der Statuten des Schwarzen Abler-Or- 
dens vom Jahre 1848., unter Bezugnahme auf die Besfärigungs-Urkunde des 
Biandenburgischen Rothen Adler-Ordens vom 12. Juni 1792., seder Ritter 
des Schwarzen Adler-Ordens, wenn er nicht schon zuvor den Rothen Adler- 
Orben erhalten hat, mit dem Schwarzen AblerOrdes ezugleich Rükter des Ro- 
then Adler-Ordens wird, so soll auch in Zukunft jeder Ritrer des etsteren Or- 
dens berechtigt sein, das hierdurch gestiftere Großkreuz des Rothen Adler-Or- 
du am Bande desselben statt des Rothen Adler-Ordens Erster Klasse um den 
als zu. tragen. ,««,«».«.»«·»;»;».»-«»..- 
»Die,ptbzkäch«efjxlygssjkvthknOtbtex-«Otd«cns,.alsEschencaübzskifd.;S»åk)svekkek, 
shen sn den vorgeschriehenen Fällen auh auf, das Größkreuz desselben über. 
Wer den Röthen Adler-Orden Eister Rlasse in Brillanten besiczt, trägt nür das 
Kreuz desselben bei Verleihung des Großkrenzes am Halse. 
00)Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beige- 
drücksein Röniglichen, Insiegelel. * 8 
egehen Königsberg, den 18. Oktober 1861. 
1 Wilhelm. 
v. Auerswald. v. d. Heydt. v. Patow. Gr. v. Palller. 
v. Bethmann-Hollweg. Gr. v. Schwerin. v. Bernuth. 
  
(Nr. 5450.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.