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Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potodam.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Prenzlauer Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, insofern
nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist, zu der Obligation des Prenzlauer
Kreises
Littr. .. . .. „— übeer Thaler à fünf Prozent Zinsen
die te Serie Zinskupons für die sechs Jahre 18. bis 18. bei der
Kreis-Kommunalkasse zu Prenzlau.
Penzlau, den 4 . .... . 18.
Die ständische Kommission des Prenzlauer Kreises für Erbauung
der Uckermärkisch-Vorpommerschen Eisenbahn.
(Nr. 5455.) Allerhöchster Erlaß vom 28. Oktober 1861., betreffend Abänderungen resp. Ergaͤnzungen
der gg. 6. und 35. des Revidirten Reglements für die Provinzial-Feuersozietct
der Rheinprovinz vom 1. September 1852.
A# den Bericht vom 18. September d. J. will Ich in Berücksichtigung der
Anträge des XIV. Provinziallandtages der Rheinprovinz und unter Bezugnahme
auf Meinen Erlaß vom 12. März 1800. (Gesetz-Sammiung S. 145.) folgende
Abänderungen des Revidirten Reglements für die Provinzial-Feuersozietct
er Rheinprovinz vom 1. September 1852. (Gesetz-Sammlung S. 653. ff.)
genehmigen.
Zu g. 6.
Die Bestimmungen dieses Paragraphen des Reglements und des durch
den Erlaß vom 12. März 1860. genehmigten Zusatzes werden aufgehoben und
es treten an deren Stelle die folgenden:
Folgende Gebaude jedoch, als: Pulvermühlen und Pulvermagazine, Glasund
Schmelzhütten, Eisen= und Kupferhämmer, Stückgießereien und Münzgebaͤude,
Zuckersiedereien, Cichorienfabriken und Schwefelraffinerien, Terpentin-,
Firniß- und Holzsure-Fabriem, Anstalten zur Fabrikation von Aether, Gas,
Phosphor, Knallsilber, Knallgold und Erll, Spiegelgießereien, Spinnereien
in Schaaf= und Baumwolle und in Flachs, alle Gebäude, worin Dampfkessel
(Nr. 5454—5455.) befind-