Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Gleichergestalt sind Beschwerden uͤber die Staatsanwaltschaft zunaͤchst 
bei dem betreffenden Ober-Staatsanwalte anzubringen. 
Artikel 49. 
Die Oauer des gegenwärtigen Vertrages wird zunächst auf zwölf Jahre, 
vom 1. Dezember d. J. an gerechnet, festgesetzt. Vom 1. Dezember 1872. 
an sieht jedem Theile die Kündigung offen, mit der Wirkung, daß mit Ablauf 
des nächsten Kalenderjahres nach demjenigen, in welchem die Kündigung erfolgt, 
der Vertrag erlischt. 
Gegenwärtiger Vertrag soll ratifizirt und die Auswechselung der Rati- 
fikations-Urkunden binnen sechs Wochen bewirkt werden. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten gegenwärti- 
gen Vertrag unterzeichnet und untersiegelt. 
Geschehen Berlin, den 11. Oktober 1861. 
Friedrich Hellwig. Winterberg. 
(L. S.) (L. S) 
Heinrich Friedberg. 
(L. S) 
Vorstehender Verrrag ist ratifizirt worden, und hat die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden bereits stattgefunden. 
Redigirt im Bürcau des Stoats= Ministerin 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober 
(R. Decker
	        
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