Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1861. (52)

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Mitgliedern des Deichamtes, welche die Vertretung der Deichgenossen bei dem- 
selben bilden, durch absolute Stimmenmehrheit auf sechs Jahre gewählt. 
Die Wahl bedarf der Bestätigung der Regierung. Wird die Bestäti- 
gung versagt, so schreitet das Deichamt zu einer neuen Wahl. Wird auch 
diese Wahl nicht bestätigt, oder die Wahl verweigert, so steht der Regierung 
die Ernennung auf höchstens drei Jahre zu. 
In derselben Weise ist gleichzeitig ein Stellvertreter zu wählen, welcher 
die Geschäftsführung übernimmt, wenn der Oeichhauptmann auf längere Zeit 
behindert ist. 
In einzelnen Fällen kann der Deichhauptmann sich durch den Deich- 
Inspektor oder ein anderes Mitglied des Deichamtes vertreten lassen. 
Der Deichhauptmann und dessen Stellvertreter werden von einem Kom- 
missarius der Regierung in einer Sitzung des Deichamtes vereidigt. Der Deich- 
hauptmann seinerseits verpflichtet die übrigen Mitglieder des Deichamtes und 
die sonstigen Oeichbeamten in der Deichamtssitzung durch Handschlag an Eidesstatt. 
Die Remuneration des Deichhauptmanns setzt die Regierung nach An- 
hörung des Deichamtes fest. 
. 22. 
Der Deichinspektor leitet die technische Verwaltung des Deichverbandes 
mit Einschluß der zur Abwendung der Gefahr bei Hochwasser und Eisgang 
erforderlichen Maaßregeln. Er muß die Qualifikation eines geprüften Bau- 
meisters besitzen. Seine Wahl und Bestatigung, sowie die Fesistellung seiner 
Remuneration erfolgt in der für den Deichhauptmann vorgeschriebenen Weise. 
K. 23. 
Jeder der beiden Deichverbände wird vertreten durch ein Deichamt, 
welches aus dem Deichhauptmann als Vorsitzenden, dem Deichinspektor und 
den Repräsentanten der Deichgenossen besteht. 
Zum Deichamte des Deichverbandes der I. Division wählen: 
1) die Rittergüter Rühstadr und Quitzöbel zusammen Einen Repräsentanten, 
2) die Gemeinden Quitzöbel und Lennewitz zusammen Einen Repräsentanten, 
3) die Gemeinden Abbendorf, Harerland, Gnevsdorf zusammen Einen Re- 
prdsentanten, 
4) die Gemeinden Rühstädt und Bälow zusammen Einen Repräsentanten, 
5) die Güter Wilsnack mit Oevelgünde, Hinzdorf und Plattenburg, des- 
gleichen die Gemeinden Hinzdorf und Klein-Lüben zusammen Einen Re- 
prdsentanten, 
6) die
	        
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