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(Nr. 5474.) Allerhöchster Erlaß vom 18. November 1861., betreffend die Verleihung der
siskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Kreis-Chausseen
a) von Minden nach Hausberge, b) von Hausberge über Eisbergen bis
an die Kurfürstlich Hessische Grenze in der Richtung auf Rinteln, c) von
Hausberge über Holzhausen nach der Vlotho-Rehmer Staatsstraße bei
Babbenhausen, d) von Hartum über Südhemmern und Hille bis zur
Grenze des Kreises Lübbecke in der Richtung auf Frotheim.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Kreis-=
Chaussee a) von Minden nach Hausberge, b) von Hausberge über Eisbergen
bis an die Kurfürstlich Hessische Grenze in der Richtung auf Rinteln, c) von
Hausberge über Holzhausen nach der Bü#tho-Rehmer Staatsstraße bei Babben-
hausen, d) von Harrum über Südhemmern und Hille bis zur Grenze des Krei-
ses Lübbecke in der Richtung auf Frotheim, sämmtlich im Kreise Minden, ge-
nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Minden das Expropriations=
recht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug
auf diese Straßen. Sngleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme
der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhe-
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staars-Chausseen
jedesmal gelrenden Chausscegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalte-
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be-
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung
ommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 18. November 1801.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Patow.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
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