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ausgeloosten Verschreibungen werden durch dieselben Blätter zur allgemeinen
Kenntniß gebracht und mit Zinskupons bei Empfangnahme des Kapitals ver-
nichtet, dessen Auszahlung an jeden Inhaber auf dem Landhause hierselbst in
den ersten acht Tagen des nächstfolgenden Monats Oktober erfolgt. Wird das
Kapital in dieser Zeit nicht abgehoben, so wird der Betrag auf Kosten des
Inhabers bei dem Königlichen Vankkonttoie hierselbst belegt und die Werschrei-
hung durch die öffentlichen Blätter für ungültig erklärt. Das Kapital wird
mit fünf Prozent jährlich in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Ok-
tober verzinset; die Zahlung der Zinsen geschieht an jeden Inhaber gegen die
biermit ausgegebenen Zinskupons auf dem Landhause. Die Verzinsung hört
mit dem der Verloofung folgenden 30. September auf.
Zur Sicherheit für das Kapital und die Zinsen haftet die Totalitaͤt der
Provinz Altpommern.
Ausgefertigt auf Grund des Allerhöchsten Privilegit vom t....
Stettin, den r
Die Altpommersche Landstube.
Schemo II.
Zin -Kupon
zu der
Pommerschen Provinzial-Chausseebau-Obligation
III. ECmission.
Gegen diesen Schein erhált der Inhaber der Verschreibung 4
die Zinsen von fuͤnf Prozent von .. ... Thaler pro bis.
mit ... , zaglbak auf der staͤndischen Dispositionskasse im Landhause
zu Stettin vom 1. bie 15. Dieser Schein hat nur Gültigkeit bis
zum 31. Dezember
Die Landstube von Altpommern.
O#r. 58518—8614) 177 (Nr. 5544.)