Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Elberfelder Stadt- Obligation 
III. Emission 
(e#cke##) * (# 
über 
zweihundert Thaler Kurant. 
De. Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium vo.... 
erzt ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hier- 
mit, daß der Inhaber dieser Obligation dritter Emission die Summe von „Jwei- 
hundert Thaler Kurant“, deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadt Elber- 
feld zu fordern hat. 
Die auf vier ein halb Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am 
llen —u————- jeden Jahres fallig, werden 
aber nur gegen Rückgabe der ausgefertigten halbjhrigen Zinskupons gezahlt. 
Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden, weshalb eine Kün- 
digung von Seiten des Gläubigers nicht zulässig ist. 
Die näheren Bestimmungen sind in dem nachstehend abgedruckten Privi- 
legium enthalten. 
Elberfeld, am 18. 
Der Oberbürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
N. N. Kommission. 
N. N. N. 
Eingetragen Kontrolbuch Fol. Gierzu sind die Kuponss. 
ausgereicht.) 
t tair. 
Der Stadtsekretair Der Gemeinde-Empfaͤnger. 
Jahegang 1862. ir. 5619) *19 S. 1.
	        
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