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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder.
Obligation
des Graudenzer Kreises
Litt. M
uͤber Rthlr. Preußisch Kurant.
III. Serie.
uf Grund des unterm ......... . . . . .. bestaͤtigten Kreistagsbeschlusses vom
15. September 1860. und des Allerhoͤchsten Privilegii do.
186. wegen Aufnahme einer Schuld von 86,000 Thalern bekennt sich die
ständische Finanzkommission im Graudenzer Kreise Namens des Kreises durch
diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Ver-
schreibung zu einer Schuld von .. . . .. . . . . Thalern Preußisch Kurant, welche
fuͤr den Kreis kontrahirt worden und mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 86,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1868. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebilderen Tilgungs-
fonds von wenigstens Ein und einem halben Prozent jährlich unter Zuwachs
der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos besiimmt. Die Ausloosfung erfolgt vom Jahre 1868. ab in dem
Monate Dezember jedes der Einlösung vorhergehenden Jahres. Der Kreis be-
hält sich jedoch das Recht vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosun-
8 zu verstärken, sowie sämmtliche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu
ündigen. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen wer-
den unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des
Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffenrlich bekannt gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, #e und einen Monat vor dem Zahlungs=
termine, also in den Monaten Januar, April und Juni, in dem Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Marienwerder, im öffentlichen Anzeiger des Königlich
Preußischen Staats-Anzeigers und in dem Kreisblatte des Graudenzer Kreises.
Bis 7» dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjdhrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei