Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 132 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Marienwerder. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Graudenzer Kreises 
Litt. *. 
III. Serie 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen über Thaler 
Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe vom 
E ab die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation 
für das Halbjahr voo. bts mit 
bin Buchstaben) Thaler . . . .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunal- 
asse zu Graudenz oder nach seiner Wahl vierzehn Tage spaͤter bei der hier- 
unter bezeichneten Zahlsielle. 
Graudenz, den 18. 
Die ständische Finanz-Kommission des Graudenzer Kreises. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden 
Halbjahres an gerechnet, erhoben wird. 
  
Provinz Preußen, Regicrungsbezirk Marienwerder. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Graudenzer Kreises 
III. Serie. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligarion des Graudenzer Kreises 
Littr. . .... W* über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .. . . . te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der 
Kreis-Kommunalkasse zu Graudenz, sofern dagegen Seitens des als solchen 
legirimirten Inhabers der Obligation vorher kein schriftlicher Widerspruch ein- 
gegangen ist. 
Graudenz, den 18. 
Die ständische Finanz-Kommission des Graudenzer Kreises. 
  
  
(Nr. 5526.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.