Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5526.) Allerhöchster Erlatz vom 31. März 1862., betreffend die Verleihung des Ex- 
propriationsrechts, der fiskalischen Vorrechte und des Rechts der Chaussee- 
geld-Erhebung für den Chausseebau von Kunigundenhütte bis Jacobs= 
grube im Kreise Beuthen des Regierungsbezirks Oppeln, an den Unter- 
nehmer, Major a. D. v. Tiele-Winkler zu Miechowitz. 
N., Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von dem Major 
a. D. v. Tiele-Winkler zu Miechowitz beabsichtigten Bau einer Chaussee von 
Kunigundenhürte bis Jacobsgrube, im Kreise Beuthen des Regierungsbezirks 
Oppeln, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem Unternehmer das Expropria- 
tionsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das 
Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach 
Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug 
auf diese Straße. Zugleich will Ich dem Unternehmer gegen Uebernahme 
der künftigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straße das Keft zur Erhe- 
bung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen 
jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthalle- 
nen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung be- 
treffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats- 
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
weger der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
ommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffenklichen 
Kenmtniß zu bringen. 
Berlin, den 31. März 1862. 
  
Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An der Finanzminister und das Minssterium für Handel, Gewertze 
und offentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5527.) Bekanntmachung des Allerhschsten Erlasses vom 24. März 1862., die Geneh- 
migung der Abänderungen des Statuts der Aktiengesellschaft „Neue Aktien- 
Juckerraffinerie“ in Halle a. d. S. betreffend. Vom 31. Mürz 18602. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 24. März 
1862. die in dem notariellen Protokoll vom 10. Februar d. J. verlautbarten 
Abänderungen des Statuts der Aktiengesellschaft „Neue Aktien-Zuckerraffinerie“ 
in Halle a. d. S., insbesondere die Erhöhung des Grundkapitals auf Eine 
(Nr. 5526—5528.) Mil-
	        
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