Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

140 — 
Neusier Stadt- Obligation 
Gtena aber — 
Thaler Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhoͤchste Privilegium vom...... . .. . 
............... ierzu ausdruͤcklich ermaͤchtigt, beurkunden und bekennen hier- 
mit, daß der Inhaber dieser Obligation die Suͤmme von. ........... ... Thalern 
Lchan, deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde Neuß zu for- 
ern hat. « 
Die auf vier und ein halb Prozent jaͤhrlich festgesetzten Zinsen sind am 
................. jeden Jahres faͤllig, werden aber nur gegen Ruͤckgabe der 
ausgegebenen Zinskupons gezahlt. 
Das Kapital wird durch Ankauf oder Verloosung berichtigt werden, 
weshalb eine Kuͤndigung Seitens des Glaͤubigers nicht zulässig ist. 
Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privi- 
legium enthalten. 
Neuß, am 18. 
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
N. N. Kommission. 
N. N. N. N. N. N. 
Eingetragen Kontrolbuch (Hierzu sind Kupons. 
Fol. — ... ausgereicht.) 
Der siddtische Sekretariats-Beamte. Der städtische Gemeinde-Empfänger. 
(Erster)
	        
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