Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 162 — 
(Nr. 5533.) Allerhöchster Erlaß nebst Tarif vom 5. Mai 1862, nach welchem die Abgabe 
für das Befahren der Wasserstraßen zwischen der Oder und Elbe zu er- 
heben ist. 
A. Ihren Bericht vom 2. d. Mts. erkläre Ich Mich damit einverstanden, daß, 
Behufs Erleichterung des Verkehrs und gleichmäßigerer Regelung der für die 
Benutzung der Wasserstraßen zwischen der Elbe und der Oder zu erlegenden 
Abgaben, die Süätze und mehrere Bestimmungen des Tarifs zur Erhebung der 
Schleusengefälle auf dem Plauer Kanale vom 14. November 1824. (Gesetz- 
Sammlung S. 220.), des Tarifs für die Schiffahrtsabgabe auf den Wasser- 
straßen von der Oder zur Elbe vom 18. Juni 1828. (Gesetz-Sammlung 
S. 107.) und des Erlasses vom 7. August 1830. (Gesetz-Sammlung S. 117.) 
einer Aenderung bedürfen. Ich habe daher den zu dem gedachten Zwecke von 
Ihnen aufgestellten Tarif zur Erhebung der Abgaben für das Befahren der 
vorgenannten Wasserstraßen genehmigt und lasse Ihnen denselben, von Mir 
vollzogen, anliegend zugehen, um das Weitere anzuordnen. 
Zugleich ermächtige Ich Sie, die im Tarife vorgeschriebene Abgabe von 
den Fahrzeugen, welche mit Kohlen oder zu gewerblichen Zwecken bestimmtem 
Salze beladen sind, nach Bedürfniß zu ermaßigen. 
Dieser Erlaß ist gleichzeitig mit dem Tarif durch die Gesetz-Sammlung 
zu veröffentlichen. 
Berlin, den 5. Mai 1802. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. 
An den Finanzminister und das Ministerium für Handel, Gewerbe 
und öffentliche Arbeiten. 
Tarif, 
nach welchem die Abgabe für das Befahren der Wasserstraßen 
zwischen der Oder und Elbe zu erheben ist. 
Vom 5. Mai 18602. 
E. wird entrichtet: 
A. von einem Schiffsgefaͤße, so oft dasselbe eine der nachfolgend 
bezeichneten Hebestellen (Schleusen) passirt: 
am Finow-Kanal bei Liebenwalde oder Neustadt-Eberswalde;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.