Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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der Koͤniglichen Regierung zu Danzig, sowie in einer zu Danzig erscheinenden 
Zeitung und in dem zu Berent erscheinenden Kreisblatte. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjaͤhrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an 
gerechnet, mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich in gleicher Muͤnzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei der Kreis-Kommunalkasse in Berenr, und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritt des Falligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei- 
bung sind auch die dazu gehbrigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine 
wrüczuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale 
abgezogen. 
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche imnerhalb dreißig Jahren nach 
dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die sünerhald vier Jah- 
ren nicht erhobenen Jinsen, verjahren zu Gunsien des Kreises. 
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld- 
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordmmg 
Th. I. Tit. 51. V#. 120. ff. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Pr. Stargardt. 
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch 
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjäh- 
rigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabren 
Besitz der Zinskupons durch Vorzeigung der nberforebanz oder sonst in 
glaubhafter Weise darthut, nach ##alant= der Verjährungsfrist der Betrag der 
angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Jinskupons gegen Qulttung 
ausgezahlt werden. 
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis 
* Schlusse des Jahres ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins- 
upons auf fünfjahrige Perioden ausgegeben. 
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kom- 
munalkasse zu Berent, gegen Ablieferung des der alteren Zinskupons-Serie bei- 
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der 
neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren 
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Werpflichtungen haftet der 
Kreis mit seinem Vermäögen. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter umserer Umter- 
schrift ertheilt. 
Berent, den .. ten .. ...... ... 18.. 
Die ständische Kommission für den Chaufseebau im Berenter Kreise. 
Alr. 6a0 257 Pro-
	        
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