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3) die Zusammenstellung der Etatsvorschläge in Bezug auf Personal
und Material;
4) die administrative Ueberwachung und Kontrolirung der Werft-Magazine
und Kasse.
g. 33.
» Unter dem unmittelbaren Befehle der resp. Direktoren stehen alle in
ihrem Dienstzweige verwendeten Personen.
g. 34.
Die Direktoren leiten und uͤberwachen die Ausbildung des ihrem Dienst-
zweige angehoͤrenden Personals.
g. 35.
Den Direktoren der einzelnen Dienstzweige, sowie dem ihnen untergebenen
Offzier= und Ingenieur-Personal stehr das polizeiliche Aufsichtsrecht über die
ihnen zugewiesenen Mannschaften und Arbeiter, namentlich die Befugniß zu,
dieselben eintretenden Falls arretiren zu lassen.
g. 36.
Sie haben die Vertheilung des ihnen untergebenen Personals zu dienst-
lichen Zwecken und das Recht des Vorschlags für Annahme, Beförderung und
Emlassung desselben.
g. 37.
Jeder Direktor ist dafuͤr verantwortlich, daß alle Verfuͤgungen seines
Ressorts zweckentsprechend und den bestehenden Vorschriften gemaͤß erlassen
werden und daß seinerseits nichts verabsaͤumt wird, um diejenigen Anordnungen
rechtzeitig herbeizufuͤhren, welche das Interesse des Dienstes erheischt. Insbe-
sondere Hhofter er für zweck= und vorschriftsmäßige Ausführung der Arbeiten, für
angemessene Verwendung des Materials und für Befolgung der betreffenden
Vorschriften über Verwaltung und Berrechnung.
g. 38.
Die Direktoren sind neben den Magazinvorstehern verantwortlich fuͤr
die Art der Aufbewahrung der betreffenden Werftoorräthe, «
5.39.
In Verhinderungsfällen werden die Direktoren, wenn nichts Anderes be-
stimmt ist, von dem ihnen in ihrem Dienstzweige zunächst stehenden Offizier resp.
Beamten vertreten.
J#### 16832. (Fr. 5543. *27 III. Die