Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum 
Schlusse des Jahres 1870. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins- 
kupons auf fünfjahrige Perioden ausgegeben. Die Ausgabe einer neuen Zins- 
kupons-Serie erfolgt bei der Deichkasse in Aken gegen Ablieferung des der al- 
teren Zinskupons-Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste der Talons er- 
folgt die Aushändigung der neuen Jinskupons-Serie an den Inhaber der 
Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist. 
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der 
Verband mit seinem Grundvermögen, sowie mit den Beiträgen, welche auf Grund 
der 9#. 6. ff. des Allerhöchst vollzogenen Statuts vom 28. August 1856. 
(Gesetz-Sammlung vom Jahre 1856. S. 913.) von den Verbandsgenossen 
erhoben werden. 
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift 
ertheilt. 
Aken, den .. 18. 
Das Deichamt des Aken-Rosenburger Deichverbandes. 
(Unterschrift dreier Mitglieder.) 
  
Provinz Sachsen, Negierungebezirk Magdeburg. 
Zins-Kupon 
zur 
Obligation des Aken-Rosenburger Deichverbandes 
(III. Emission) 
Litt. .. . . . ——.b.t 
über . Thaleer# Silbergroschen . Pfennige. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
»Es-I...................... 18. und späterhin die Zinsen der vorbemerkten 
Obligation für das Halbjahrt t0rr. bis. . 
mit(inBuchstaben).».. Thalek..... Silbergroschen fennigen bei der 
Deichkasse zu Aken. 
Aken, den .. ten .. . ... .. .. 18. 
Das Deichamt des Aken-Rosenburger Deichverbandes. 
(Facsimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Dieser Zinskupon wird pngutis wenn dessen Eingetragen im Register 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, v0v0voo M ......... 
Tage der Fälligkeit ab, erhoben wud. 
 
	        
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