Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5551.) Privilegium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen 
Genossenschaft fuͤr die Melioration der Erftniederung zu Bedburg i 
Regierungsbezirk Cöln im Betrage von 250,000 Thalern. Vom 18. Juni 
1862. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen #c. 
Nachdem der Vorstand der Genossenschaft für die Melioration der Erft- 
Niederung beschlossen, die zur Ausführung der Melioration der Erftniederung 
noch erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen 
Wir auf den Antrag des Vorstandes: 
zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, Seitens der Gldubiger 
untunddare Obligationen im Betrage von 250,000 Thalern ausstellen 
zu dürfen, 
da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas 
zu erinnern gefunden hat, in Gemaßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 
1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 250,000 Thalern, 
in Buncssaben zweimal hundert und funfzig tausend Thalern, welche in 
2000 Stücken à 100 Thaler, und 
1000 à 50 
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe der Meliorations- 
kassen-Beiträge der Erftniederung mit fünf Prozent jahrlich zu verzinsen und 
nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom 1. Januar 1865. 
ab jährlich mir wenigstens Einem Prozent des Kapitals, sowie mit den 
Zinsen der abgezahlten Kapitalbeträge z tilgen sind, durch gegenwärtiges Pri- 
vilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechllichen irkung 
ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden 
Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend 
zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, Ist durch die 
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Instiegel. 
Gegeben Berlin, den 18. Juni 1862. 
(L. 8.) Wilhelm. 
v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. v. Holzbrinck. 
Rhein-
	        
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