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(Nr. 5553.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Juni 1862., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von
Hötensleben über Ohrsleben und Wackersleben nach Hamersleben, im
Regierungsbezirk Magdeburg.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Hötensleben über Ohrsleben und Wackersleben im Kreise Neuhaldens-
leben des Regierungsbezirks Magdeburg nach Hamersleben im Kreise Oschersleben
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Unternehmern des Baues der im
Kreise Neuhaldensleben belegenen Strecke, der Landgräflich Hessen-Homburg=
schen Domanialverwaltung zu Hötensleben, sowie den Dorfgemeinden Hötens-
leben, Ohrsleben und Wackersleben das Expropriationsrecht für die zu dieser
Euse erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu-
gleich will Ich den Unternehmern gegen Uebernahme der künftigen chaussee-
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz-
lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
Ercd-arife vom 29. Februar 1840. angehangten Besiimmungen wegen der
hausseepolkzei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärkige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenmrniß zu bringen.
Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1862.
Wilhelm.
v. d. Heydt. v. Holzbrinck.
An den Finanzminister und den Miwnister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5554.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Juni 1862., betreffend die Verleihung des Ex-
propriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die
Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Süchteln in gerader Richtung
auf Boisheim, im Kreise Kempen des Regierungsbezirks Düsseldorf.
N. vdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge-
meinde-Chaussee von Süchteln in gerader Richtung auf Boisheim, im aeit
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