Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5553.) Allerhöchster Erlaß vom 6. Juni 1862., betreffend die Verleihung der fiska- 
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee von 
Hötensleben über Ohrsleben und Wackersleben nach Hamersleben, im 
Regierungsbezirk Magdeburg. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
von Hötensleben über Ohrsleben und Wackersleben im Kreise Neuhaldens- 
leben des Regierungsbezirks Magdeburg nach Hamersleben im Kreise Oschersleben 
genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Unternehmern des Baues der im 
Kreise Neuhaldensleben belegenen Strecke, der Landgräflich Hessen-Homburg= 
schen Domanialverwaltung zu Hötensleben, sowie den Dorfgemeinden Hötens- 
leben, Ohrsleben und Wackersleben das Expropriationsrecht für die zu dieser 
Euse erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der 
Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die 
Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zu- 
gleich will Ich den Unternehmern gegen Uebernahme der künftigen chaussee- 
mäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes 
nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden 
Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen 
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätz- 
lichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von 
Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee- 
Ercd-arife vom 29. Februar 1840. angehangten Besiimmungen wegen der 
hausseepolkzei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen. 
Der gegenwärkige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenmrniß zu bringen. 
Schloß Babelsberg, den 6. Juni 1862. 
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Holzbrinck. 
An den Finanzminister und den Miwnister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5554.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Juni 1862., betreffend die Verleihung des Ex- 
propriationsrechts und der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die 
Unterhaltung der Gemeinde-Chaussee von Süchteln in gerader Richtung 
auf Boisheim, im Kreise Kempen des Regierungsbezirks Düsseldorf. 
N. vdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Ge- 
meinde-Chaussee von Süchteln in gerader Richtung auf Boisheim, im aeit 
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