Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Wogentlattery  der  Stadt  Prenzlau  und  in  dem  Preußischen  Staats-Anzeiger
zu  Berlin.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird
es  in  halbjährlichen  Terminen,  am  2.  Januar  und  am  1.  Juli,  von  heute  an
gerechnet,  mit  vier  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem  verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Kreis-Obligation,  bei
der  Kreis-Kommunalkasse  in  Prenzlau,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem  Eintritt
  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  prasentirten  Kreis-Obligation
sind  auch  die  dazu  gehbrigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeitstermine  zurückwuliefern.
  Für  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale
abgezogen.

9  Hie  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach
dem  Rückzahlungstermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren
nicht  erhobenen  Jinsen,  verjähren  zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Kreis-Obligationen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichts-Ordnung  Th.  I.
Tit.  51.  S#  120.  sedu.  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte  zu  Prenzlau.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
Verjährungesfrist  bei  der  Kreisverwaltung  anmeldet  und  den  starrgehabten  Besitz
der  Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Kreis-Obligation  oder  sonst  in  glaubhafter
  Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angearsete
  und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung  ausgelt

  werden.

Mir  dieser  Kreis-Obligation  sind  zwölf  halbjährige  Zinskupons  bis  zum
Schlusse  des  Jahres  ..  ausgegeben.  Fuür  die  weitere  Zeit  werden  Zinskupons
  auf  sechsjährige  Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Prenzlau  gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons-Serie
beigedruckten  Talons.  Beim  Verlusie  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung
der  neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Kreis-Obligation,  sofern
deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Werpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermögen.

heil  Dessen  zur  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
ertheilt.

Peenzlau,  den  n.....  18.

Die  ständische  Kommission  des  Prenzlauer  Kreises  für  Erbauung
der  Uckermärkisch-Vorpommerschen  Eisenbahn.

Pro-