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(Nr. 5560.) Bekanntmachung des Allerhöchsten Erlasses vom 21. Juni 1862., die Genehmigung
der Eririchtung einer Mtiengesellschaft unter der Firma „Preußische
Hypothekenversicherungs-Aktiengesellschaft" mit dem Domizil in Berlin
und die Bestätigung ihrer Statuten betreffend. Vom 2. Juli 1862.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 21. Juni
d. J. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Preußische
Hypothekenversicherungs-Aktiengesellschaft“ mit dem Domizil zu Berlin zu genehmigen
und deren in dem gerichtlichen Akte vom. 4. Juni d. J. verlautbarte
Statuten unter den in dem gedachten Allerhöchsten Erlaß angeführten Maaßaben
zu bestätigen geruht, was hierdurch nach Worschrift des F. 3. des Geetzes
über die Akliengesellschaften vom 9. November 1843. mit dem Bemerken
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß nebst Statuten
durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam bekannt
gemacht werden wird.
Berlin, den 2. Juli 1862.
Der Minister für die Der Minister Der Minister für Handel,
landwirthschaftlichen des Innern. Gewerbe und öffentliche
Angelegenheiten. Arbeiten.
Gr. v. Itzenplitz. v. Jagow. v. Holzbrinck.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerinms.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. Decker).