Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr.  5560.)  Bekanntmachung  des  Allerhöchsten  Erlasses  vom  21.  Juni  1862.,  die  Genehmigung
  der  Eririchtung  einer  Mtiengesellschaft  unter  der  Firma  „Preußische
Hypothekenversicherungs-Aktiengesellschaft"  mit  dem  Domizil  in  Berlin
und  die  Bestätigung  ihrer  Statuten  betreffend.  Vom  2.  Juli  1862.

D.  Königs  Majestät  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  21.  Juni
d.  J.  die  Errichtung  einer  Aktiengesellschaft  unter  der  Firma:  „Preußische
Hypothekenversicherungs-Aktiengesellschaft“  mit  dem  Domizil  zu  Berlin  zu  genehmigen
  und  deren  in  dem  gerichtlichen  Akte  vom.  4.  Juni  d.  J.  verlautbarte
Statuten  unter  den  in  dem  gedachten  Allerhöchsten  Erlaß  angeführten  Maaßaben
  zu  bestätigen  geruht,  was  hierdurch  nach  Worschrift  des  F.  3.  des  Geetzes
  über  die  Akliengesellschaften  vom  9.  November  1843.  mit  dem  Bemerken
zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht  wird,  daß  der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  Statuten
  durch  das  Amtsblatt  der  Königlichen  Regierung  zu  Potsdam  bekannt
gemacht  werden  wird.

Berlin,  den  2.  Juli  1862.

Der  Minister  für  die  Der  Minister  Der  Minister  für  Handel,
landwirthschaftlichen  des  Innern.  Gewerbe  und  öffentliche
Angelegenheiten.  Arbeiten.
Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Jagow.  v.  Holzbrinck.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministerinms.
Berlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-  Hofbuchdruckerei
(R.  Decker).