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Provinz Schlesten, Regierungsbezirk Oppeln.
Obligation
des Lublinitzer Kreises
uͤber Thaler Preußisch Kurant.
A- Grund der unten ... bestätigten Kreistagsbeschlüsse vom
6. November 1861. wegen Aufnahme einer Schuld von 33,000 Thalern be-
kennt sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Lublinitzer Kreises
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Glau-
bigers unkündbare Werschreibung zu einer Schuld vo . .. Thalern Preußisch
Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit fünf Prozent jahrlich
zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 33,000 Thalern geschiehr vom
Jahre 1863. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 37 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jähr-
lich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreihungen, nach
Maaßgabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Oie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1863. ab in dem
Monat . . . .. . . . .. jedes Jahres. Der Kreis behaͤlt sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch groͤßere Ausloosungen zu verstaͤrken, sowie saͤmmt-
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kuͤndigen. Die ausgeloosten,
sowie die gekuͤndigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer
Buchstaben, Nummern und Betraͤge, sowie des Termins, an welchem die
Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung
erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem
Amtsblarte der Königlichen Regierung zu Oppeln, sowie in einer zu Breslau
erscheinenden Zeitung.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjahrlichen Terminen,e . ... .. .. .. . .. und am . . . .. .. .. .. .. ...
von heute an gerechnet, mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich in gleicher Muͤnzsorte mit
jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
bei der Kreis-Kommunalkasse in Lublinitz, und zwar auch in der nach dem Ein-
tritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
(Nr. 5562) 32“ Mit