Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

—  218  —

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  präsentirten  Schuldverschreibung
  sind  auch  die  dazu  gederigen  Zinskupons  der  späteren  Fadlligkeitstermine
zurückzuliefern.  Für  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale
abgezogen.

Die  gekündigten  Kapitalbetraze,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach
dem  Rückzahlungachrmine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren
  nicht  erhobenen  Zinsen,  verjähren  zu  Gunsten  des  Kreises.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichts-Ordnung  Th.  I.
Tit.  51.  SM#  120.  sequ.  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte  zu  Lublinitz.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
Verjährungsfrist  bei  der  Kreisverwaltung  anmeldet  und  den  stattgehabten
Besitz  der  Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Schuldverschreibung  oder  sonst
in  glaubhafter  Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag
der  angemeldeten  und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung
  ausgezahlt  werden.

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind  zehn  halbjdhrige  Jinskupons  bis
zum  Schlusse  des  Jahres  18.  ausgegeben.  Für  die  weitere  Zeit  werden
Zinskupons  auf  fünfjchrige  Perioden  ausgegeben.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-Serie  erfolgt  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Labinie  gegen  Ablieferung  des  der  älteren  Zinskupons-Serie
beigedruckten  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung
der  neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,  sofern
deren  Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  der
Kreis  mit  seinem  Vermäögen.

Dessen  zu  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrift
  ertheilt.

Lublinitz,  den  #nrnnn  18.

Die  ständische  Kommission  für  den  Chaufseebau  im
Lublinitzer  Kreise.

Pro-