Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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der Infanterie und Hornisten bei 
den Jägen, sowie diszenigen außer- 
etatsmäßigen Hautboisten, Hor- 
nisten und Trompeter, welchen die 
Unteroffizier-Charge besonders ver- 
liehen ist, 
6) die Zeugsergeanten, 
h) die Kurschmiede, 
i) die Militair-Oberbäcker, 
k) die Lazarethgehülfen, welchen die 
Unteroffizier-Charge verliehen ist, 
un 
1!) die Militair-Eleven der Thierarznei- 
Schule, welche Unteroffiziere in der 
Armee waren. 
Anmerkung. 
b) mit Unteroffiziers-Rang: 
dieselben Chargen II. Klasse. 
Alle unter A. II. 1. und 2. aufgeführten Personen des Soldatenstandes in 
der Armee und in der Marine sind wirkliche Unteroffiziere; die Ertheilung des 
bloßen Ranges eines Unteroffiziers soll nicht mehr stattfinden. 
III. 
Zu denselben gehbren: 
Diesclben 
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1)d-eOdekefre-tmbesza«« 
·, .)sindm- 
der Artillerie, deß in allen 
» , gemein- 
2) die Gefreiten, schaftlichen 
· , , Dienstver- 
3) die Schießer bei den 
Nilianacker= #b., bältisen, 
theilungen, der Ge- 
meinen. 
4) die gemeinen Soldaten, 
5) die Zöglinge der Unteroffiier- 
Schulen, 
6) die Spielleute, so weit sie nach 
A. II. 1. f. und 2. f. nicht zu den 
Unteroffizieren gehören, 
7) die Militair-Eleven der Thierarznei- 
schule mit Ausschluß der unter A. II. 
2. Lilt. 1. genannten, 
8) die bazaratßgehulfen, welchen die 
Unteroffizier-Charge noch nicht 
verliehen ist, 
(Nr. 5567.) 
DOie Gemeinen. 
1) mit Gefreiten-Rang: 
a) die Matrosen, 
b) die Heizer, 
c) die Handwerker, 
) die Lazarethgehülfen; 
(Auch hier findet zwischen den See- 
leuten vom Gefreitenrange und de- 
nen vom Gemeinenstande dasselbe 
Dienstverhältniß statt, wie zwischen 
den Gefreitken und Gemeinen der 
Armee.) 
2) mit Gemeinen-Rang: 
a) die Matrosen II. III. IV. Klasse, 
b) die Schiffsjungen, 
c) die Heizer II. III. IV. Klasse, 
d) die Handwerker II. III. IV. Klasse 
und die Lehrlinge, 
e) de Lazarethgehülfen II. III. IV. 
asse, 
H die Volontair-Kadetten. 
Anmerkung. Die einzelnen Chargen 
im See-Bataillon resp. der See- 
I. Klasse,
	        
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