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(Nr. 5580.) Mivilegium wegen Emission von 7,000,000 Thalern Prloritäts-Obligationen
der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft. Vom 25. August
1862.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc.
Nachdem von Seiten der unterm 17. August 1845. von Uns bestaͤtigten
Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft, welche jetzt den Namen: „Berlin-
Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft“ führt, die Kündigung
1) der auf Grund der Privilegien vom 10. Juli 1846. (Gesetz-Samm-
lung 1846. Seite 319. u. ff.) und vom 21. Juni 1847. (Gesetz-
Sammlung 1847. Seite 247. u. ff.) emittirten Prioritäts-Obligationen
Littr. C. im ursprünglichen Betrage von 3,132,800 Rthlr.
2) der auf Grund des Privilegül vom 17. September
1851. (Gesetz-Sammlung 1851. Seite 612.) emittir-
ten Prioritats-Obligationen Littr. D. neuer Emission
im ursprünglichen Betrage oonnn . .. 2,989,800 —-
mithin im ursprünglichen Gesammtbetrage von.. 6,122,600 Rehlr.
in Ausübung der in jenen Privilegien vorbehaltenen Befugniß mit Genehmi-
Lus Unseres Handelsministers beschlossen und darauf angeagen ist, ihr zur
eschaffung derjenigen Geldmittel, welche sowohl zur Einlösung der noch nicht
amortisirten Obligationen Littr. C. und Littr. D. neuer Emission, als auch zu
einer Vermehrung ihrer Betriebsmictel und Erweiterung ihrer Betriebseimich--
tungen erforderlich sind, die Ausstellung auf den Inhaber lautender und mit
Zinskupons versehener Obligationen, jede zu 100 Rthlr., im Betrage von
7,000,000 Rthlr. zu gestatten, so ertheilen Wir in Gemäßheit des Gesetzes
vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs-=
verpflichtung an jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium
Unsere landesherrliche Genehmigung zur Emission von 70,000 Stück Obliga-
tionen zu 100 Rehlr. unter na steßenden Bedingungen.
S. 1.
Die Obligationen, auf deren Rückseite ein Abdruck dieses Privilegiums
beigefügt wird, werden nach dem beiliegenden Schema A. mit der Bezeichnung
„Lüttr. C. neue Emission“ ausgefertigt und von dreien Direktoren und dem
Rendanten der Gesellschaft unterzeichnet.
g. 2.
Bevor die Kuͤndigung der Prioritaͤts-Obligationen Litir. C. und Littr. D.
(r. 5580)) neue