Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

— 278 — 
Kapitel V. 
Reziproz ität. 
Artikel 29. 
Die Bestimmungen vorstehender Uebereinkunft finden eine reziproke An- 
wendung in dem Falle, wenn Königlich Bayerische Truppen durch Königlich 
Preußisches Gebiet ziehen sollten. « 
Gegenwaͤrtiger Vertrag tritt nach erfolgter Allerhoͤchster landesherrlicher 
Genehmigung in Wirksamkeit. 
So geschehen zu Berlin, den 14. Juni 1862. 
Gr. v. Bernstorff. Gr. v. Montgelas. 
(u. S) ii- 
Anhang. 
Etappenrouten und Stationen 
für 
die Königlich Preußischen Truppenmärsche durch den Bayperischen 
Regierungsbezirk Pfalz nach und von der Bundesfestung Rastatt, 
dann nach und aus den Hohenzollernschen Landen. 
A. Für den in der Regel mit Benutzung der Eisenbahn statt- 
findenden Durch Königlich Preußischer Truppen von Mainz, Saarbrücken 
oder Neunkirchen über Mannhein nach Rastatt, beziehungsweise den Hohen- 
zollernschen Landen und zurück, wird Ludwigshafen als Etappenstation bestimmt. 
Für ausnahmsweise Märsche auf der Landstraße, und zwar 
1) von Kreuznach über Mannheim nach Rasiatt und umgekehrt, auf der 
durch das Großherzoglich Hessische Gebiet über Alzey und Worms 
führenden Hauptstraße, ist Frankenthal Etappenstation. 
2) Die Route von St. Wendel oder Oktweiler und Saarbrücken unmittelbar 
nach Karlsruhe und umgekehrt ist in folgenden Etappen zurückzulegen: 
am 1. Tage von Neunkirchen nach Zweibrücken, 
am 2. Tage von Zweibrücken nach Pirmasens, 
am 3. Tage von Pirmasens nach Annweiler, 
am 4. Tage Rasttag zu Annweiler, 
am 5. Tage von Annweiler nach Steinweiler und 
am 6. Tage von Steinweiler nach Karlsruhe. 
3) Für Munitionskransporte und im Nothfalle auch für Truppenmärsche 
auf dem linken Rheinufer von Mainz ab über Ludwigshafen und 
Mannheim nach Rastatt wird Frankenthal als Erappenstation bestimmt. 
Vorstehender Vertrag ist ratiftzirt worden, und hat die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden am 11. Juli 1862. zu Berlin stattgefunden. 
  
  
  
  
Kedigirt im Büreau des Staats-Mimisteriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(K. Decker).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.